Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe soll Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen erläutert alles zu diesem Thema und stellt amtliche Hinweise und Vordrucke als pdf-Datei zum Download bereit.